1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich – auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird – für alle Veranstaltungen im Rahmen des Flap Club Vienna der Universitätsklinik für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie.
2. Angebote und Nebenabreden
Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Das gilt insbesondere auch für die Aufhebung bzw. Änderung von Festlegungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Angebote des Flap Club Vienna sind, sofern nichts anderes angegeben, freibleibend und unverbindlich hinsichtlich aller Angaben. Der Vertragsabschluss zwischen dem Flap Club Vienna und dem Vertragspartner wird durch Zusendung einer Bestätigung durch den Flap Club Vienna begründet. Die Bestätigung gibt auch den Umfang des Vertrages vor.
4. Besondere Bestimmungen für Veranstaltungen des Flap Club Vienna
4.1. Anmeldung und Ermäßigung
Eine verbindliche Anmeldung erfolgt durch schriftliche, auch formlose Bekanntgabe des Teilnahmewunsches per Online-Buchung oder über Buchung per E-Mail und Brief. Bei Veranstaltungsanmeldungen versendet der Flap Club Vienna eine Anmeldebestätigung. Der Vertrag ist geschlossen, sobald die Anmeldung durch den Flap Club Vienna innerhalb angemessener Frist bestätigt wurde. Diese Bestimmungen gelten für alle Veranstaltungen, die Online oder/und in Präsenz durchgeführt werden. Ermäßigungen (z.B. Rabatte, Frühbucherboni, Regelungen für Studenten, etc.) können nicht addiert werden, d.h. es gilt die jeweils höchste angebotene Ermäßigung pro Veranstaltung. Um sich als Student*In anmelden zu können, muss der Nachweis der Vollzeiteinschreibung an einer anerkannten Universität oder Hochschule oder einem entsprechenden Programm (z.B. Studierendenausweis, Bestätigung der Abteilungsleitung) entweder durch Hochladen des Studierendenausweises bei der Anmeldung oder durch Zusendung des Ausweises per E-Mail unmittelbar nach Abschluss der Anmeldung oder spätestens bei der Anmeldung vor Ort erbracht werden. Die Teilnehmer erhalten die Rechnung im PDF-Format in elektronischer Form via E-Mail.
4.2. Programmänderungen und Absagen
Der Flap Club Vienna behält sich Änderungen des Programms, der Referentinnen und Referenten, des Veranstaltungstermins und -orts sowie die Absage von Veranstaltungen aus wichtigen Gründen vor. Bei Absage einer Veranstaltung erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits geleisteten Teilnahmebeträgen. Ersatz für darüberhinausgehende entstandene Schäden bzw. Aufwendungen jeglicher Art (z.B. Verdienstentgang, Fahrtkosten etc.) ist ausgeschlossen. Werden vom Flap Club Vienna an Kunden bereits zugesandte Arbeitsunterlagen vom Kunden nicht zurückgegeben, kann die Rückzahlung entsprechend reduziert werden.
4.3. Zahlung und Fälligkeit
Der Kunde hat die Teilnahmegebühr spesenfrei und ohne jeden Abzug binnen 14 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung per Banküberweisung zu bezahlen. Im Fall des Zahlungsverzugs auch nur eines anteiligen Betrages der Gebühr ist der Flap Club Vienna berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. sowie Zinseszinsen in derselben Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines die Zinsen übersteigenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Fall des Verzugs gehen alle mit der Eintreibung der Forderungen verbundenen Aufwendungen und die Kosten einer gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Rechtsvertretung zu Lasten des Kunden.
4.4. Stornobedingungen
Bei Stornierung einer Buchung seitens des Kunden bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 50,–, die Teilnahmegebühr fällt nicht an und bereits geleistete Zahlungen werden auf Kosten des Kunden rückerstattet. Bei Stornierung ab zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr einbehalten. Bei Stornierungen oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag wird die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Jede Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Kann eine Ersatzperson nominiert werden, wird dem Kunden die Teilnahmegebühr voll und ganz zurückerstattet, und es kommt ausschließlich die Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,– pro genannter Ersatzperson zur Anwendung.
5. Gewährleistung und Haftung
Der Flap Club Vienna haftet weder für eigene Handlungen noch für Handlungen von Erfüllungsgehilfen, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurden. Der Ersatz von entgangenem Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit der Leistung. Der Flap Club Vienna übernimmt keine Haftung für technische Störungen beim Betrieb Ihrer Website und ihrer Webservices. Im Störungsfall ist der Flap Club Vienna selbstverständlich bemüht, den Betrieb der Websites sowie Webservices so rasch wie möglich wiederherzustellen. Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte der Webservices sowie für die Richtigkeit von Aussagen und Empfehlungen der Referentinnen und Referenten übernimmt der Flap Club Vienna keine Haftung bzw. Gewährleistung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Für die im Rahmen der Vorträge zur Verfügung gestellten Informationen übernimmt der Flap Club Vienna keinerlei Haftung. Für diese sind ausschließlich die Vortragenden selbst verantwortlich. Der Flap Club Vienna haftet nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände auf Veranstaltungen.
6. Urheberrecht
Sämtliche vom Flap Club Vienna zur Verfügung gestellte Unterlagen, wie z.B. Inhalte der White Papers, Studien, Veranstaltungen, usw. sind urheberrechtlich geschützt. Die im Rahmen unserer Veranstaltungen ausgehändigten Arbeitsunterlagen oder zugänglich gemachten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung des Flap Club Vienna bzw. des jeweiligen Urhebers (z.B. Referenten oder Autors) vervielfältigt, verändert oder gewerblich genutzt werden.
7. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die für einen Vertragsabschluss notwendig sind, werden vom Vertragspartner zur Verfügung gestellt, für die notwendige Geschäftsabwicklung gespeichert. Mit externen Partnern wird eine Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung abgeschlossen. Details zu den Datenschutzbestimmungen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist A-1090 Wien. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig oder nicht anwendbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. der übrigen Teile solcher Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sind durch sinngemäße gültige Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder ungültigen Klauseln am nächsten kommen. Als ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des AKH Wien vereinbart.